Du willst Dich genauer über das Thema Unterhalt nach Trennung informieren? Etwa, wie viel Dir zusteht bzw. wie viel Du zahlen musst? Und welche Voraussetzungen müssen hierbei erfüllt sein, um das Geld auch wirklich zu erhalten?
Ein kompliziertes Thema, so viel ist sicher! Denn der Gesetzgeber hat in diesem Fall so einiges in die Wege geleitet. Was genau, das wollen wir uns hier mal anschauen…

Autor: Paartherapeut Frederic Dittmar. Bekannt aus Youtube
Erste Frage: Was belastet dich emotional derzeit am stärksten?
Mit Paartherapeut Frederic Dittmar. Bekannt aus Youtube
Trennungsunterhalt – wie viel und wie lange muss gezahlt werden?
Generell sollte man in diesem Bereich unterscheiden. Und zwar zwischen:
dem Unterhalt ab dem Zeitpunkt der Trennung – auch nachehelicher Unterhalt genannt
und dem Unterhalt, der ab dem Zeitpunkt der Scheidung gezahlt wird.
Wie man bereits vermuten kann, endet der Trennungsunterhalt dann, sobald die Scheidung in Kraft tritt.
Was ist der Trennungsunterhalt genau?
Schauen wir uns hier einmal den Trennungsunterhalt genauer an. Dieser ist in § 1361 Abs. 1 BGB geregelt. Und damit er gezahlt werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen auch erfüllt werden.
Welche das sind? Unter anderem diese hier:
Es gibt einen Bestand der Ehe.
Es besteht KEINE häusliche Gemeinschaft zwischen beiden Ehegatten mehr: Diese beiden leben nun laut §1567 BGB getrennt.
Und einer der beiden verdient mehr als der andere. Dabei gilt eine begrenzte Leistungsfähigkeit , ausgedrückt durch den Selbstbehalt in Höhe von 1.200 Euro pro Monat.
Man hat also KEINEN Anspruch auf den Trennungsunterhalt, wenn:
es keine gemeinsamen Kinder gibt
das Einkommen ungefähr gleich hoch ist.
Beide lebten nur wenige Wochen zusammen.
Es bestehen keine getrennten Haushalte.
Was gibt es noch zu beachten?
Derjenige, der Unterhalt verlangen kann, muss nicht unbedingt arbeiten – im Gegensatz zum Scheidungsunterhalt übrigens. Denn diese Pflicht wird nur dann verlangt, wenn man es von dem zum Unterhalt berechtigten auch erwarten und verlangen kann – zumindest, was dessen persönliche Verhältnisse und die wirtschaftlichen Bedingungen anbelangt. (mehr dazu unter § 1361 Abs, 2 BGB).
Und wie viel Trennungsunterhalt muss nun gezahlt werden?
Das lässt sich – wie so häufig, pauschal und generell nicht sagen. Denn hierbei kommt es letzten Endes auf die einzelnen ehelichen Lebensverhältnisse an. Jene nämlich, die zum Zeitpunkt der Trennung vorherrschend waren.
Was das genau bedeutet? Werfe mal einen Blick auf das Einkommen zu diesem Zeitpunkt. Daraus ergibt sich, wie viel Trennungsunterhalt gezahlt werden muss.
Doch welche Faktoren fließen in die Berechnung mit ein? Das Einkommen natürlich. Und auch sonstige Einkünfte wie etwa aus Mieten und Co.
Und was nicht?
der Elementarunterhalt
Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung, sofern die Ehefrau nicht über ihren Ehemann mitversichert ist. Wenn sie aber keine sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit ausübt, ist sie immer noch über ihren Gatten in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert)
evtl. allgemeiner Mehrbedarf, zB für die Kosten einer guten Schul- und/ oder Berufsausbildung der Kinder, Umschulung und/ oder Fortbildung oder aufgrund einer Krankheit
evtl. trennungsbedingter Mehrbedarf, also Kosten, die durch das Trennen entstehen. Das können beispielsweise Kosten für den Umzug oder für eine neue Wohnungseinrichtung sein.
sogenannter Vorsorgeunterhalt für eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung und/ oder eine Altersvorsorge solange, bis die Scheidung rechtskräftig wird.
Unterhalt bei Trennung berechnen – doch wie?
Du willst wissen, wie Du Deinen Trennungsunterhalt genau berechnen kannst? Nimm einmal die sogenannte Düsseldorfer Tabelle zur Hand! Hier ist nämlich ganz genau aufgelistet, wie viel gezahlt werden muss.
Generell gilt dabei Folgendes:
Die Höhe des Unterhalts berechnet sich aus dem Einkommen. Genauer gesagt:
3/7 bzw. 45 % des bereinigten Nettoeinkommens von der Erwerbstätigkeit des Ehegatten, sofern der andere Ehegatte (noch) nicht erwerbstätig ist
3/7 bzw. 45 % von der Differenz des bereinigten Nettoeinkommens von der Erwerbstätigkeit des Ex Ehegatten im Verhältnis zu dem bereinigten Nettoeinkommens zu der Erwerbstätigkeit des zum Unterhalt berechtigten Ehegatten – sofern dieser erwerbstätig ist
aus allen weiteren Einkünften (wie etwa aus der Vermietung, der Verpachtung, durch Vermögenserträge) : davon die Hälfte
Was solltest Du zum Trennungsunterhalt noch wissen?
Auf diesen Unterhalt kann NICHT verzichtet werden! Im Gegensatz zu dem Scheidungsunterhalt übrigens.
Allerdings ist dieser Unterhalt, wie Du vielleicht bereits oben sehen konntest, durch die individuelle Leistungsfähigkeit des Zahlenden begrenzt. Dieser darf natürlich noch einen gewissen Teil für sich behalten – den sogenannten Selbstbehalt. Auf diese Weise muss er nicht am Hungertuch nagen. Und kann jene 1.200 Euro im Monat für sich selbst und seine Zwecke verwenden.
Du willst noch so einiges mehr zum Thema Unterhalt nach Trennung wissen? Etwa, wie lange konkret gezahlt werden muss? Dann lese Dir einfach mal das nächste Kapitel durch…
Unterhalt Ehefrau: wie lange?
Auch hier der Hinweis: Wir beschäftigen uns hier mit dem sogenannten Trennungsunterhalt. Dieser endet, wie Du bereits gesehen hast, mit dem Zeitpunkt der rechtskräftigen Scheidung. Ist dieser Zeitpunkt gekommen, werden neue Berechnungen fällig…
Auch unter anderen Umständen kann ein Trennungsunterhalt übrigens enden:
Man versöhnt sich wieder und zieht während des Trennungsjahres zusammen.
Die Trennungszeit dauert erheblich länger. Es liegt Erwerbsobliegenheit an. Aber der Anspruchssteller führt dies mutwillig nicht durch.
Der Anspruch auf Unterhalt wird verwirkt. Mehr dazu unter § 1371 Abs 3. in Verbindung mit § 1579 Nr 2 bis 8 , beides BGB
Wie kannst Du den Anspruch auf Unterhalt nach Trennung geltend machen?
Klar ist: Wer Unterhalt bekommen will, der muss erst einmal einen Antrag einreichen. (mehr dazu erfährst Du später). Der Andere wird somit explizit zu einer Zahlung aufgefordert. Geschieht das nicht und auch nicht im Einvernehmen mit dem Anderen, dann ist es notwendig, einen Rechtsanwalt mit hinzu zu ziehen.
Wie den Anderen zum Unterhalt zahlen auffordern?
Du willst das Ganze erst einmal ohne Rechtsanwalt probieren?
Dann beachte unbedingt das Folgende:
Der Zugang des Schreibens muss nachgewiesen werden können.
Das ist meist nicht möglich, wenn man einfach einen Brief mit der Post schickt.
Daher sollte diese Aufforderung wirklich per Einwurfschreiben oder mit einem Einschreiben plus Rückschein erfolgen!
Das ist aber auch nicht immer sicher.
Viele lassen diese Zeilen daher in den Hausbriefkasten von einem Boten einwerfen.
Dann ist das Schreiben auch wirklich zugegangen. Und das ganz offiziell.
Und der ausgewählte Bote kann das im Falle des Falles auch bezeugen.
Also noch einmal Es muss bewiesen werden können, dass die Zahlungsaufforderung erfolgt ist. Und dass diese Aufforderung auch wirklich zugegangen ist!! Deshalb: Achte wirklich darauf – sonst kann es zu unnötigen und ziemlich nervenaufreibenden Komplikationen kommen. Die sehr, sehr viel Zeit kosten. Und das muss wirklich nicht sein…
Darüber weißt Du nun also Bescheid! Doch was ist eigentlich mit dem rückwirkenden Unterhalt? Auch so eine spannende Frage. Und mit der befassen wir uns im nächsten Abschnitt:
Unterhalt Trennung rückwirkend – was gibt es zu wissen?
Diese Frage wurde mir im Laufe der Zeit sehr, sehr häufig gestellt. Daher habe ich mich einmal mehr hingesetzt. Und mich mit dem Thema befasst.
Also:
Wann kann der rückwirkende Unterhalt gezahlt werden?
Nur dann, wenn derjenige, der zahlen muss, auch wirklich und nachweislich zum Zahlen aufgefordert wurde. Und dies dann nicht getan hat – oder nicht genug.
Aber: Du kannst das nur höchstens ein Jahr lang tun. Dann verfällt dieser Anspruch nämlich…
Und was ist mit dem Zahlung unter Vorbehalt der Rückforderung?
Wie Du siehst: Es gibt so einige Sonderfälle in diesem Zusammenhang. Etwa den Zahlung unter dem Vorbehalt der Rückforderung. Dies bedeutet: Derjenige, der zahlen muss, hat das auch getan. Allerdings war es zu viel des Guten!
Und jetzt?
Der Überschuss kann nicht zurück verlangt werden. Ein Grund mehr, bei der Überweisung schon sehr, sehr genau hin zu schauen…. (besonders derjenige, der was überweisen muss.)
Unter bestimmten Umständen kann das aber schon geschehen – so streng ist der Gesetzgeber dann auch wieder nicht. Doch welche Umstände sind dies?
Die Folgenden:
Es gibt eine unrechtmäßige Bereicherung. Was das bedeutet? Der Begünstigte hatte eigentlich gar keinen Anspruch auf den Unterhalt. (mehr dazu unter § 812 BGB)
Die erhaltenen Beträge wurden überhaupt nicht ausgegeben (mehr dazu unter § 818 BGB)
Dann sollte man sich um eine Rückforderung bemühen. Auf diese Weise gibt man zu verstehen: Man erkennt diesen Anspruch des Anderen auf Unterhalt nicht an. Doch kann der Schuldner nun prinzipiell auf das Leisten des Unterhalts verklagt werden – obwohl er das längst tut. Sei daher sehr, sehr vorsichtig! Und frage im Zweifel lieber einen Experten um Rat! Denn wie Du siehst: es kann schon sehr, sehr kompliziert werden….
Dir schwirrt der Kopf? Oder Dir gehen noch immer so einige Fragen im Kopf herum? Etwa jene: Was ist, wenn Kinder mit im Spiel sind? Darum dreht sich das nächste Kapitel!!
Unterhalt bei Trennung mit Kind – was solltest Du wissen?
Sind Kinder mit im Spiel – ja, dann wird das Ganze noch ein wenig komplizierter (um es einmal so zu formulieren). Und nun geht es nach dem Aus vor allem um die Frage: Wie viel muss gezahlt werden? Also an denjenigen, der die Kinder nach der Trennung hauptsächlich betreut? Wie hoch ist der sogenannte Kindesunterhalt? Dies und noch mehr Antworten gibt es in dem Abschnitt …
Kindesunterhalt – ein paar Informationen vorab
Generell kommt hier einmal mehr die Düsseldorfer Tabelle zum Einsatz. Diese dient nach wie vor als Richtlinie, um den Kindesunterhalt zu bemessen.
Diese Tabelle wurde Anfang diesen Jahres (also 2018) zum letzten Mal aktualisiert. Es gelten also nun neue Bestimmungen. Doch warum überhaupt? Nun: Der Gesetzgeber hat den Grundfreibetrag sowie die Beiträge für das Kindergeld zum 1.1.2018 angehoben. Und somit hat sich auch der Mindestunterhalt erhöht. Er musste daher angepasst werden.
Welche Änderungen aber haben sich konkret beim Kindesunterhalt ergeben?
Der Justizminister Maas hat am 28.09.2017 die sogenannte Erste Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung erlassen (siehe auch BGBl. 2017, 3525). Auf diese Weise ergeben sich n die folgenden Sätze für den Mindestunterhalt, geltend für die folgenden Jahre:
01.01.2018 |
01.01.2020 |
|
1. Altersstufe |
348 € |
358 € |
2. Altersstufe |
399 € |
406 € |
3. Altersstufe |
467 € |
476 € |
Du siehst: Die Beiträge wurden leicht angehoben – im Schnitt um 9 bis 10 Euro. Auf diese Weise musste eine neue Tabelle aus Düsseldorf veröffentlicht werden.
Unterhalt nach Trennung mit Kind: Welche Regelungen gelten?
Grundsätzlich gilt: Vom Tag des Aus muss derjenige, der ausgezogen ist und nun nicht mehr hauptsächlich für das Betreuen der gemeinsamen Kinder zuständig ist, zahlen. Und zwar so lange, bis die Ausbildung der Kinder auch wirklich abgeschlossen ist.
Und noch etwas möchte ich in diesem Zusammenhang hier niederschreiben:
Kinder haben nicht generell einen Anspruch auf monetäre Leistungen der Eltern.
Zumindest dann nicht, wenn sie mit ihnen zusammen leben.
Und dort auch umfassend von den Eltern versorgt werden.
Derjenige, der sich nun nicht mehr an diesem sogenannten „Naturalunterhalt“ beteiligt, muss nun den Unterhalt in bar erbringen.
Unterhalt nach Trennung mit Kind: wie viel muss gezahlt werden?
Das ist nun natürlich für viele die entscheidende Frage. Wie viel also muss Monat für Monat überwiesen werden?
Dies hängt von dem Einkommen des Zahlenden ab. Und davon, wie alt die Kinder sind. Auch hier wirft mal wieder ein Blick auf die – ja, Du weißt es vermutlich schon. Die Düsseldorfer Tabelle nämlich.
Was solltest Du in dieser Hinsicht noch beachten?
Es können noch weitere Zahlungen fällig werden. Für Sonderausgaben zum Beispiel. Etwa, wenn das Kind Probleme in Mathe hat. Die Versetzung ist nun gefährdet. Und deshalb ist Nachhilfe nötig.
Oder eines der Kinder hat eine Lebensmittelallergie. Nun muss mehr ausgegeben werden – und zwar für spezielle Lebensmittel, die nicht diese „gefährlichen“ Stoffe enthalten.
(Das reicht erst mal an Beispielen, oder? Ich denke, Du hast das Prinzip verstanden…)
Das war der sogenannte Mehrbedarf. Der nicht zu verwechseln ist mit dem Sonderbedarf! Was darunter nun wieder zu verstehen ist?
Auch er kann zu erheblichen Mehrkosten führen.
Doch der wesentliche Unterschied zum Mehrbedarf: Er wird nur einmal fällig.
Hier einmal mehr ein Beispiel: Die Zähne müssen gerichtet werden. Eine Zahnspange wird also fällig. Auch das fällt dann in die Rubrik Sonderausgaben…
Oder: Eine Klassenfahrt steht an. Diese ist natürlich nicht zum Nulltarif zu haben. Das Gleiche gilt auch für den Schüleraustausch. Deshalb: Es dürfen solche zusätzlichen Kosten verlangt werden. Schließlich geht es hier um das Wohl des Kindes! Und das soll nicht darunter leiden müssen, dass sich die Eltern getrennt haben. Sondern es soll, so gut es eben unter diesen Umständen möglich ist, das Leben weiterführen können..
Wie hoch diese Kosten ausfallen, entscheidet einmal mehr die Höhe der Einkommen.
Auch da sollte man also genau hinschauen!
Und sich gründlich informieren.,..
Was für Tipps zum Kindesunterhalt gibt es noch?
Immer wieder kommt es leider vor, dass Zahlende Folgendes versuchen: Sie halbieren diese Tabellensätze zeitweise. Dann etwa, wenn das Kind oder die Kinder für zwei oder drei Wochen bei ihnen waren – während der Ferien etwa.
Klar, das liegt schon nahe. Aber es bringt auf lange Sicht einfach nichts. Warum nicht? Weil die Summen aus der Tabelle bereits genau diesen Umstand mit berücksichtigen. Und einkalkulieren, dass das Kind oder die Kinder während der Ferien zum Beispiel beim Papa sind.
Was das bedeutet: Ein Abweichen von diesen Sätzen ist nur dann sinnvoll, wenn die Betreuung wirklich halbe halbe erfolgt. Aber das ist, wie sich in der Praxis gezeigt hat. Immer noch selten der Fall.
(Und Du siehst einmal mehr: Du solltest in der Hinsicht unbedingt wachsam bleiben. Leider…)
Tja, ich bin immer noch nicht so ganz durch mit diesem Thema. Warum nicht, erfährst Du in dem folgenden Abschnitt:
Unterhalt nach Trennung mit Kind – Gesetz und weitere Hinweise
Hier erst einmal eine gute Nachricht für all jene, die zahlen müssen: Diejenigen, die zum Kindesunterhalt verpflichtet sind, können das nur dann tun, wenn sie von ihrem Einkommen noch ihren Lebensunterhalt bestreiten können.
Oder, anders ausgedrückt: Die Ex-Frauen oder die Ex-Männer können nur dann Unterhalt verlangen, wenn sie selbst nicht ihren Lebensunterhalt auf eigene Faust bestreiten können. Doch das kommt häufiger vor, wenn Kinder mit im Spiel sind.
Ist eigentlich auch logisch, wenn man so darüber nachdenkt. Den diejenigen, die die Kinder hauptsächlich betreuen, können nun mal nur schwer eine Vollzeit Arbeit übernehmen. Deshalb können sie eine Kompensation einfordern. Und das ist mit dem sogenannten Betreuungsunterhalt gemeint.
Was das in der Praxis bedeutet?
Meist muss mindestens bis zum 3. Geburtstag des jüngsten Kindes ein solcher Unterhalt gezahlt werden. Weil der Betreuende eben nicht die ganze Zeit im Büro verbringen kann… Also muss der Zahlende Monat für Monat einen festen Betrag an den Anderen überweisen. Und zwar ZUSÄTZLICH zu den Kosten, die zum Kindesunterhalt gehören.
Erst nach diesem dritten Geburtstag des jüngsten Sprösslings gilt diese Regelung nicht mehr. Dann nämlich, so hat der Gesetzgeber entschieden, kann von dem hauptsächlich Betreuenden verlangt werden, dass dieser sein Geld wieder selbständig verdient. Außer, es gelten besondere Umstände, natürlich. Etwa, wenn ein Kind schwer behindert ist. Und/ oder besonderer Pflege bedarf (was ich an dieser Stelle mal lieber nicht hoffen will.)
Mehr dazu unter: BGH, Az. XII ZR 74/08. Ein anderer Fall. Ein Kind hat besonders auffällig Hobbys, die aber entwicklungsmäßig nötig sind. (mehr dazu unter OLG Köln, Az. 4 UF 101/08).
Und: Eine Mutter oder der Betreuende muss nicht zur Arbeit gehen, wenn befürchtet werden muss, dass das Kind ohne eine ständig Betreuung zum Kriminellen wird (OLG Hamm, Az. 3 UF 59/08). (interessant, was es für Gerichtsurteile gibt. Aber das nur am Rande.)
Und noch etwas. Der Vollzeitjob kommt deshalb nicht infrage, weil sich einfach kein Betreuungsplatz für die minderjährigen Kinder oder das minderjährige Kind findet. Tja, leider kein besonderes Problem… Die Gerichte entscheiden in diesem Fall sehr individuell. Auch dann rate ich Dir: Hole Dir unbedingt einen guten Rechtsbeistand!!!
Oh, es gibt schon so einiges hierzu zu sagen. Noch mehr Infos zum Thema gefällig? Bitte sehr:
Trennungsunterhalt Rechner mit Kind
Wie bereits schon mehrfach erwähnt: Schaue mal in die Düsseldorfer Tabelle hinein. Da gibt es nämlich so einiges herauszulesen, was Dir weiterhelfen dürfte.
Du bist nicht wirklich schlau daraus geworden? Dann rufe mal einen speziellen Trennungsunterhalt Rechner mit Kind online auf. Dann erscheinen diverse Seiten, die Dir diesen Dienst zur Verfügung stellen. Und Du wirst rasch erkennen können, wie viel Du nun zahlen musst. Oder erwarten kannst…
Gut, das hätten wir nun hoffentlich geklärt. Was aber ist denn mit dem nachehelichen Unterhalt? Damit beschäftigen wir uns in dem nächsten Kapitel!
Nachehelicher Unterhalt – Tipps, Infos und Wissenswertes
Generell gilt folgender Grundsatz:
Die Ehegatten sind gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet.
Natürlich während der Ehe.
Doch auch nach der Trennung.
Also dann, wenn derjenige, der schlechter gestellt ist (finanziell und wirtschaftlich), einen Anspruch auf regelmäßigen Unterhalt hat.
Auch nach dem Zeitpunkt der rechtskräftigen Scheidung besteht ein solcher Unterhalt. Aber: Er kann seit einer Reform des Unterhaltsrechts vor rund zehn Jahren generell befristet werden. Mit dem Urteil des Gerichts wurde nämlich das Prinzip der Eigenverantwortung voran gestellt. Und daran hat sich seitdem nichts geändert…
Was das bedeutet?
Die Geschiedenen müssen versuchen, nach dem Aus der Ehe den Unterhalt selbst zu bestreiten.
So gut dies eben geht!
Um auf diese Weise von ihrem Einkommen leben zu können.
Aber: Beim Trennungsunterhalt sieht die Sache ein wenig anders aus. Dann nämlich:
Ein Teil der Ehegatten war während der Ehe nicht berufstätig. Nun kann nach dem Aus nicht von ihm verlangt werden, sich plötzlich einen Job zu suchen (gilt natürlich auch für eine sie.)
All das ist in § 1570 BGB konkret geregelt. Es steht hierbei KEINE Tabelle zur Verfügung – tut mir ja Leid! Aber es gibt durchaus so manchen Rechner im Internet. Mit dessen Hilfe Du ungefähr herausfinden kannst, wie viel Trennungsunterhalt DU erwarten kannst oder zahlen musst.
Wann hast Du einen Anspruch auf Ehegattenunterhalt?
(auch Trennungsunterhalt genannt, by the way). Generell gilt hier: Derjenige, der mehr Geld nach Hause bringt, ist verpflichtet, zu zahlen. An den Anderen, der diesen Anspruch auf Trennungsunterhalt auch geltend gemacht hat.
Dieser Anspruch gilt allerdings nur dann, wenn derjenige, der empfängt, das nicht aus eigener Kraft heraus stemmen kann. Sich also nicht selbst versorgen kann.
Wann ist dies der Fall?
Anspruch auf Ehegattenunterhalt, Fall 1: Unterhalt bei Betreuung von kleinen Kindern/ eines kleinen Kindes
Während dem Betreuen von kleinen Kindern oder eines kleinen Kindes muss derjenige, der das Betreuen und Versorgen hauptsächlich übernimmt, NICHT zum Arbeiten verpflichtet werden.
Dann nämlich besteht Anspruch auf den sogenannten Betreuungsunterhalt. Ich habe es weiter oben ja schon erwähnt: Das gilt bis zum dritten Lebensjahr des jüngsten Kindes. Aber noch ein Hinweis: Hierbei ist es unwichtig, ob das Ex Paar miteinander verheiratet war oder nicht.
Also noch einmal:
Dieser Betreuungsunterhalt gilt NUR für drei Jahre.
Aber es gibt bestimmte Ausnahmen.
Die natürlich bewiesen werden müssen.
Auch hier rate ich Dir wirklich: hole Dir einen Experten an die Seite! Denn der kennt sich nicht nur in der Materie gründlich aus. Er kann Dich in der Hinsicht auch entlasten. Und optimal vertreten…
Anspruch auf Ehegattenunterhalt, Fall 2: Altersunterhalt
Und schon wieder eine Ausnahme. Und zwar dann, wenn einem das Alter in die Quere kommt – um es einmal ein bisschen salopp zu formulieren.
Was ist hierbei zu beachten? Es kann von demjenigen, der zahlen muss, aufgrund seines Alters nicht verlangt werden, Unterhalt zu leisten. Weil er keinem Job nachkommen kann. Doch wo liegt diese Altersgrenze?
Bei 65 Jahren. Aber: es gibt (natürlich) die ein oder andere Ausnahme. Die diese Grenze nach vorne, aber auch nach hinten verschieben können. (tja, Du wolltest es ja wissen).
Welche Faktoren sind das? Diese hier:
die berufliche Vorbildung
die Branche, in der der Zahlende tätig ist
die objektive Chance, die er nun auf dem Arbeitsmarkt hat
die Dauer der Unterbrechung der einst ausgeübten Tätigkeit
die Dauer der Ehe
klar: es gilt nach wie vor das Prinzip der Eigenverantwortung. Und somit eine Verpflichtung für den besser Verdienenden, Unterhalt zu leisten.
Wenn er aber nun mal ein bisschen älter ist und nicht mehr so arbeiten kann: dann muss er aus EIGENEM BEMÜHEN den Unterhalt verringern.
Und: Er muss sich bemühen, seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Etwa, indem er an einer Umschulung oder an einer Weiterbildung teilnimmt. Während all dieser Zeit besteht der Anspruch auf den nachehelichen Unterhalt durch den oder die Ex fort. (mehr dazu unter § 1575 BGB).
Anspruch auf Trennungsunterhalt, Fall 3: nachehelicher Trennung, weil eine Krankheit vorlag / vorliegt
ist jetzt ein wenig schöner Fall, versteht sich ja von selbst. Aber dennoch gesetzlich geregelt – immerhin!
Also: ein Ehegatte ist krank, sehr krank. Und kann deshalb nicht für seinen eigenen Unterhalt aufkommen. Nun ergibt sich auch daraus ein Anspruch auf Unterhalt. Allerdings muss dabei folgende Voraussetzung erfüllt sein:
Die Anzeichen der Erkrankung bestanden bereits schon zum Zeitpunkt der Scheidung. (bzw. traten dann auf)
Das gilt übrigens auch für Suchtkrankheiten wie etwa Drogensucht oder andere psychisch bedingte Krankheiten. Und somit hat man auch dann einen Anspruch auf einen Unterhalt durch den oder die Ex. Denn klar ist: Um einer Arbeit nachgehen zu können, muss der Betroffene sich erst einer ärztliche Hilfe und/ oder einer Therapie unterziehen. Ausnahme: der Betroffene will das partout nicht und verweigert eben diese Hilfe. Dann ist der Anspruch auf Unterhalt verwirkt.
Anspruch auf Trennungsunterhalt, Fall 4: es liegt Erwerbslosigkeit vor oder Aufstockungsunterhalt
Gehen wir nun mal von diesem Fall aus: Ein Geschiedener kann trotz sehr intensiver Bemühung einfach keine angemessene Erwerbstätigkeit finden. (Achtung: Auch das muss natürlich nachgewiesen werden!!)
Dann steht auch ihm ein Unterhalt eben wegen dieser Erwerbslosigkeit zu. Du willst es ein wenig konkreter haben? Bitte schön, ein Beispiel:
Du hast 20 oder gar mehr Bewerbungen während des letzten Monats verschickt. Allerdings erfolglos. Dann gilt das als eine intensive Bemühung. (stimmt ja auch, nicht wahr?)
Ich rate Dir an dieser Stelle Folgendes. Dokumentiere diese Bemühungen um eine Bewerbung! Und archiviere allen Schriftverkehr in dieser Hinsicht. Auch die Kopien der Bewerbung. Und die E Mails sowie eventuell eine Aufzeichnung von allen wichtigen Telefonaten.
Und was ist mit der Aufstockung? Hier gilt: Ein Geschiedener befindet sich sehr wohl in einem „angemessenen Arbeitsverhältnis“. Aber: Er verdient sehr viel schlechter. Und kann deshalb alleine nicht den Lebensstandard aufrecht erhalten, den er während der Ehe genoss. Jetzt hat er Anspruch auf eine Aufstockung!
Und zwar in „Person“ des nachehelichen Aufstockungsunterhalts. Allerdings gilt das nur bis zu einer gewissen Grenze. Und bis zu einem gewissen Zeitpunkt. Wende dich auch in diesem Fall daher am besten an einen Experten…
Anspruch auf Trennungsunterhalt, Fall 5: Aus- und Fortbildung oder eine Umschulung
Du willst den perfekten Job für Dich finden? Und hast Dich deshalb für eine Aus- oder Fortbildung entschieden? Schon mal sehr gut – und hoffentlich bringt es Dir etwas!
Und es ist auch ein gutes Zeichen in Sachen Unterhalt. Denn in diesem Fall hast Du ebenfalls Anspruch auf eine Zahlung….
Denn die Fort- oder Ausbildung sowie die Umschulung gilt laut Regelungen als eine Möglichkeit, ein angemessenes Leben zu führen.
Und: Vielleicht hast Du während Deiner Ehe bestimmte Nachteile in Kauf nehmen müssen. Nachteile, aus denen sich Ansprüche für den Unterhalt ergeben. Welche Nachteile sind das?
Du musstest Deine Berufsausbildung während oder kurz vor der Ehe abbrechen.
Du konntest wegen der Ehe keine Berufsausbildung durchführen.
Oder einen Beruf ausüben.
Nun hast Du Dich aber sehr wohl für diesen Schritt entschieden. Aber: Achte unbedingt darauf, dass das ZEITNAH erfolgt. Und auch zielstrebig abgeschlossen wird – darauf wird nämlich auf offizieller Seite sehr geachtet. Wenn das nicht gelingt, dann verfällt der Anspruch…
Anspruch auf Trennungsunterhalt, Fall 6: Nachehelicher Unterhalt aus sogenannten Gründen der Billigkeit
Was darunter nun wieder zu verstehen ist? Vor allem Gründe individueller Natur. Aus denen sich trotzdem ein Anspruch ergeben kann.
Wann dieser Fall zur Anwendung kommt? Er ist generell in § 1576 BGB geregelt. Und Geschiedene berufen sich dann darauf, wenn sie geistige oder körperliche Beeinträchtigungen erleiden müssen – und deshalb ohne Arbeit sind. Diese Beeinträchtigungen aber, und das ist hier entscheidend, haben sich zum Zeitpunkt der Scheidung nicht gezeigt. (Auch hier bitte: Gehe auf Nummer sicher und frage einen Experten um Rat. Ich kann hier nämlich „nur“ die Gesetzeslage wiedergeben).
Nachehelicher Ehegattenunterhalt: Wie lange hast Du einen Anspruch darauf?
Ich habe ja bereits geschrieben, dass es eine Reform vor rund zehn Jahren gab. 2008, um genau zu sein. Und daraus folgte auch:
Der Anspruch auf Unterhalt kann zeitlich begrenzt werden.
Das gilt aber nicht, wenn ehebedingte Nachteile vorliegen.
Das gilt dann, wenn einer der beiden nach der Scheidung ziemliche finanzielle und wirtschaftliche Nachteile bzw. Schwierigkeiten hat.
Hier ein Beispiel:
Die Ehefrau kann während der Ehe keinen Beruf mehr ausüben. Weil sie sich um die Kindeserziehung und um den Haushalt kümmert. Auch deshalb, damit ihr Mann sich um seinen beruflichen Aufstieg kümmern kann.
Auf diese Weise fehlt es ihr natürlich an Berufserfahrung. Und das kann sich ziemlich negativ auf ihre Berufsbemühungen nach der Trennung auswirken – ist klar, denn sie kann nun mal nicht sehr viel in dieser Hinsicht vorweisen.
Was daraus folgt? Ihr ist ein sogenannter ehebedinger Nachteil entstanden.
Dieser musste vor der Reform ja noch erbracht werden. Das ist seit rund fünf Jahren aber nicht mehr so. und so reicht es oftmals aus, wenn die Ehe sehr lange bestand – und die beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind. Auch hier gilt aber: Im einzelnen Fall entscheidet das Gericht. Ich kann hier wirklich nur die allgemeine Rechtslage darlegen..
Und: Wie lange eine Pflicht zur Zahlung besteht, ist auch davon abhängig:
wie lange der Zahlende leistungsfähig ist
und wie lange der zum Unterhalt Berechtigte bedürftig ist.
Nehmen wir nun mal Folgendes an: Der, der zahlen muss, muss nun auf einmal zehn Prozent weniger an Einkommen verkraften. Dann kann er vor dem Familiengericht eine sogenannte Abänderungsklage einreichen. Auf diese Weise schützt er seinen Selbstbehalt (siehe weiter oben.).
Doch: Seine finanzielle Situation verbessert sich auf einmal. Nun kann derjenige, der den Unterhalt erhält, KEINE HÖHEREN FORDERUNGEN stellen. Denn der Maßstab sind nach wie vor die ehelichen Lebensverhältnisse….
Nachehelicher Ehegattenunterhalt – was solltest Du noch wissen?
Du kannst diesen Anspruch übrigens auch verwirken. Und zwar dann, wenn:
Deine Ehe nur kurz ging.
Du mindestens ein Jahr keine Ansprüche eingefordert bzw. geltend gemacht hast.
Du gegen den Anderen Straftaten begangen hast (und zwar schwere).
Du erneut geheiratet hast oder eine dauerhafte Lebensgemeinschaft eingegangen bist..
Tja, so viele Fälle und Ausnahmen und überhaupt und sowieso. Aber es gibt nun mal so einiges in der Hinsicht zu sagen, nicht wahr? Vielleicht willst Du aber auch folgende Frage beantwortet wissen:
Trennungsunterhalt berechnen kostenlos – wie und wo?
Tja, wie viel kannst Du nun konkret erwarten? Oder anders herum: Wie viel musst Du wohl zahlen?
Eine entscheidende Frage! Schließlich will man ja Monat für Monat im Voraus planen können. Daher hier mein Tipp:
Online gibt es in diesem Zusammenhang ganz bestimmte Portale. Die Dir dabei helfen, die jeweiligen Berechnungen anzustellen. Hierfür musst Du nur wenige Angaben machen. Und kannst innerhalb von wenigen Sekunden erkennen, was Dir zusteht. Oder wie viel Du nun abtreten musst…
Okay, auch darüber weißt Du nun hoffentlich Bescheid. Vielleicht willst Du aber auch mehr über das folgende Thema wissen:
Trennungsunterhalt rückwirkend – was gibt es zu wissen?
Wie Du jetzt mittlerweile hoffentlich weißt: Wenn Ihr Euch trennt, hat derjenige, der weniger verdient, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt.
Doch wie wird dieser ermittelt?
In drei Schritten, um genau zu sein:
Die Ermittlung des Unterhaltsbedarfs von demjenigen, der zum Unterhalt berechtigt ist
die Ermittlung der Bedürftigkeit desjenigen, der zum Unterhalt berechtigt ist
die Ermittlung der Leistungsfähigkeit desjenigen, der zahlen muss.
Schritt 1 für den Trennungsunterhalt rückwirkend: Errechnen der ehelichen Lebensverhältnisse
Was aber ist die Grundlage für diese Berechnung? Die ehelichen Lebensverhältnisse. Also: Der Unterhaltsbedarf des Einen richtet sich nach den Einkünften, die BEIDE gemeinsam während der Ehe erzielt haben.
Hier ein Beispiel:
Beide gehen arbeiten. Die Einkünfte werden nun zusammen gezählt (hierbei gelten die Nettoeinkommen). Von dieser Summe zieht man nun alle Verbindlichkeiten ab, die berücksichtigt werden können. Und nun wird halbe halbe aufgeteilt…
Das war der erste Schritt.
Schritt 2 für den Trennungsunterhalt rückwirkend: Prüfung der jeweiligen Bedürftigkeit
Nun geht es um die Bedürftigkeit. Und zwar desjenigen, der den Unterhalt einfordern will. Bedürfnis besteht nämlich nur dann, wenn:
der zuvor ermittelte Unterhaltsbedarf eben NICHT durch das eigene Einkommen gedeckt werden kann.
Dann ergibt sich die jeweilige Bedürftigkeit aus der Differenz zwischen dem Bedarf und den Einkommen des zum Unterhalt Berechtigten. Das ist dann der Unterhalt der prinzipiell eingefordert werden kann..
Schritt 3 für den Trennungsunterhalt rückwirkend: Kann der Zahlende auch wirklich zahlen?
Tja, die ganzen Regelungen nützen natürlich reichlich wenig, wenn der zum Unterhalt Verpflichtete einfach nicht zahlen kann. Als Grundlage dient hierbei das jeweilige Nettoeinkommen.
Wie hoch fällt das also aus? Das ist hier die Frage!
Generell gilt:
Der zur Zahlung Verpflichtete muss seinen eigenen Bedarf immer noch decken können.
Und seinen Lebensunterhalt nach dem Zahlen von Trennungs- und Kindesunterhalt noch bestreiten können.
Generell steht ihm hierbei ein Betrag von 1.100 Euro im Monat zu. Der sogenannte Selbstbehalt – ich sprach ja bereits davon.
Doch kann dieser Unterhalt nun mal auch rückwirkend verlangt werden. Doch erst ab dem Zeitpunkt der Aufforderung… Deshalb: Hast Du einen solchen Anspruch: Kümmere Dich unbedingt um die entsprechenden Nachweise. Somit bist Du wirklich auf der sicheren Seite. Und handelst Dir keinen unnötigen Ärger ein. Auch wenn es in diesem Moment ein bisschen mehr Aufwand macht… Aber dann hast Du vor dem Gericht und überhaupt einfach bessere Karten. Ist einfach so…
Und: Um den Anspruch auf Unterhalt zu verbessern, sind beide Ex Eheleute verpflichtet, dass sie sich gegenseitig über das Einkommen und das Vermögen Auskunft erteilen. Und das auch belegen können…
Meist ist dies bei nicht selbständiger Arbeit in Form von den letzten zwölf Gehaltsbescheinigungen der Fall. Und der letzten Steuererklärung sowie des letzten Steuerbescheids.
Und was ist mit den Selbständigen?
Dann ist es so: Es kann natürlich nicht davon ausgegangen werden, dass die Auskünfte über Jahre hinweg gleich bleiben. Dann gilt hier die sogenannte Auskunftspflicht während der letzten Jahre. Also: Es müssen unter anderem die Bilanzen oder eine Gewinn- und Verlustabrechnung während der letzten Jahre vorgelegt werden. Und natürlich die dazugehörigen Einkommenssteuerbescheide und die Steuererklärungen…
Wie lange kann der Trennungsunterhalt beansprucht werden?
So lange, bis die Scheidung nicht rechtskräftig wird. Dann kann eventuell der sogenannte nacheheliche Unterhalt in Kraft treten.
ABER: Die Höhe des Trennungsunterhalts kann sich nach und nach ändern. Dann etwa, wenn:
der Zahlende arbeitslos wird
oder sehr viel weniger verdient
oder krank wird und nicht mehr arbeiten gehen kann
oder er wird befördert
oder es fallen die berücksichtigten Verbindlichkeiten weg
oder der vorrangig in Abzug gebrachte Kindesunterhalt fällt jetzt weg oder erhöht sich
es gelten nun neue und gleichrangige Unterhaltslasten für denjenigen, der zahlen muss. Etwa, wenn nun ein Kind aus seiner oder ihrer neuen Partnerschaft mit hinzu kommt.
Ja, es gibt wirklich viel zu diesem Thema zu sagen. Doch wie konkret kannst Du diesen Unterhalt eigentlich beantragen? Im nächsten Kapitel gibt es mehr!
Trennungsunterhalt beantragen – doch wie?
Du bist immer noch mit Deinem oder Deiner Ex verheiratet? Aber lebst schon von ihm oder ihr getrennt? Dann kannst Du, sofern Du weniger verdienst, Unterhalt verlangen.
Aber eben erst nach einer Aufforderung. Und: Ihr müsst Euch gegenseitig Auskunft über Euer Einkommen geben. Wenn einer sich weigert: Dann kann eine Auskunftsklage gesetzlich geltend gemacht werden.
Könnt Ihr Euch nicht persönlich über die Höhe des Unterhalts einigen: Dann kann derjenige, der zum Unterhalt berechtigt ist, einen Antrag an das Familiengericht stellen.
Wer ist die zuständige Stelle für den Trennungsunterhalt?
Das Amtsgericht oder das Familiengericht, welches mit dem Verfahren für die Scheidungsverfahren bzw. dem Aufheben der Lebenspartnerschaft beauftragt ist
Gibt es kein anhängiges Verfahren: Dann ist meist das Amtsgericht oder das Familiengericht zuständig, in dessen Bezirk sich die Antragsgegnerin oder der Antragsgegner meist aufhält.
Welche Voraussetzungen müssen für den Antrag erfüllt sein?
Die folgenden:
Ihr beide lebt dauerhaft getrennt.
Derjenige, der Anspruch auf Unterhalt geltend macht, ist bedürftig.
Derjenige, der zahlen muss, ist wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig.
Wie läuft das Verfahren für den Trennungsunterhalt ab?
So:
Der Antrag wird durch einen Rechtsanwalt oder durch eine Rechtsanwältin bei dem Gericht eingereicht.
Das Gericht kümmert sich nun darum, dass die Antragsschrift dem Anderen auch zugestellt wird.
Dieser kann nun eine Stellungnahme abgeben.
Nun wird durch das Gericht ein Betrag für den jeweiligen Unterhalt festgelegt.
Welche Fristen solltest Du für den Unterhalt beachten?
Mache unbedingt rechtzeitig Deinen Anspruch geltend.
Dann steht Dir der Unterhalt eher zu.
Doch eben nur dann, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ist es besonders dringend: dann kannst Du einen Antrag auf den Erlass für eine einstweilige Anordnung stellen.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Nachweise für
Einkommen
und das Vermögen
Wie hoch sind die Kosten? Mit welchen Kosten muss gerechnet werden?
Rechne mit den Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren je nach Streitwert!
Ich habe Dir nun sehr, sehr viel zu diesem Thema erzählt. Du bist nun ziemlich platt? Ich auch ein wenig, um ehrlich zu sein… 😉 daher hier mein Fazit!
Unterhalt Trennung – mein Fazit!
Wie Du gesehen hast: es gibt bestimmte Regelungen. Aber auch mindestens so viele Ausnahmen.. daher: Hole Dir unbedingt einen Experten zur Seite. Denn der kann Dich nicht nur bestens beraten (hoffentlich). Sondern Dich auch entlasten, was das Thema Finanzielles angeht. Und das kann Dir jetzt gerade recht sein. Schließlich ist schon allein das Verarbeiten der Trennung nicht so ohne…
Alles Gute wünsche ich Dir an dieser Stelle!!