GIF Image
Mach meinen Ex zurück Test damit ich dir weiterhelfen kann [Chancenanalyse + 1:1 Coaching]

▷ Trennung vom Ehemann | Was kommt auf dich zu | Keine Angst | Tipps

In Eurer Ehe gibt es große Probleme? Und Du weißt jetzt einfach nicht, wie
es weitergehen soll? Weil das mit Euch keine Zukunft hat?

Ich kann Dich sehr gut verstehen! Und mir vorstellen, wie schwer das alles
gerade für Dich ist. Wie überfordert Du Dich vielleicht fühlst.

 


Zudem: Verpass nicht meinen Ex zurück Test. So kann ich mir dir eine Chancenanalyse mitgeben und ein auf dein Testergebnis angepasstes Ex zurück Coaching.

Test-Frage 1: Was belastet dich emotional derzeit am stärksten?





(Verfasst von Coach Frederic Dittmar – auch bekannt aus Youtube)

Autor

Fortsetzung…

Deshalb habe ich diesen Beitrag für Dich verfasst. In dem Du erfährst:

1) Was zunächst zu tun ist

2) Was beachtet werden sollte, wenn Kinder mit im Spiel sind

3) Was Dir bei der Trennung eigentliEch zusteht

4) was zu tun ist, wenn Du kein eigenes Einkommen besitzt

5) ob Hartz IV nach der Trennung beantragt werden sollte

6) Ob Du Dich nun von ihm trennen sollst oder doch lieber nicht

7) was zu tun ist, wenn er sich gegen die Trennung sträubt

8) was ich Dir als Fazit mitgeben möchte


Trennung vom Ehemann – was muss ich tun – erste Schritte

Du steckst gerade in einer schwierigen Situation. Umso wertvoller ist daher
eine konkrete Handlungsanleitung! Die Dir dabei hilft, den Überblick zu
behalten. Und das Richtige zu tun.


Schritt 1: Redet miteinander!

Und zwar möglichst offen und ehrlich. Schließlich bringt es keinem von Euch
etwas, die Situation weiter zu verdrängen, zu beschönigen.

Nein, setzt Euch wirklich zusammen. Und redet über alles, was zwischen Euch
ist. Und darüber, wie es nun weitergehen könnte.


Schritt 2: Läutet das Trennungsjahr ein

Laut Gesetzgeber muss erst das Trennungsjahr absolviert werden. So sollen
die beiden Noch Eheleute vor einer übereilten Entscheidung bewahrt werden.

Deswegen müsst Ihr mindestens ein Jahr getrennt voneinander leben, ehe Ihr
Euch scheiden lassen könnt. Das bedeutet im Klartext:

  • Es müssen getrennte Haushalte geführt werden.
  • Und die Ehe kann einfach nicht mehr gerettet werden.


Schritt 3: Suche Dir eine eigene Wohnung!

Oder Dein Noch Ehemann . Je nachdem, wer nun ausziehen muss. Kümmert Euch
so schnell wie möglich um diesen Schritt!


Schritt 4: Erledige bestimmte Formalitäten!

Wie etwa

  • gemeinsame Versicherungen, die Ihr einst abgeschlossen habt
  • oder Du bist über ihn krankenversichert. Dann benötigst Du eine
    neue Krankenversicherung.
  • Miete für die – noch – gemeinsame Wohnung
  • weitere Versicherungen
  • etc.


Schritt 5: Regelt die Kostenfrage!

Wie etwa Miete und die Nebenkosten. Und alles, was sonst noch anfällt.


Schritt 6: Wer bekommt was vom Hausrat?

Nun ist der Hausrat an der Reihe. Teilt auf: Wer bekommt was? Wer übernimmt
das Bett, das Sofa, den Wohnzimmerschrank etc.?

Erstellt am besten eine ausführliche Liste. In der alles enthalten ist, was
in Sachen Hausrat vorhanden ist. Trennt dabei zwischen den Dingen, die Ihr
gemeinsam gekauft habt. Und jenen, die Du oder er in die Ehe eingebracht
habt.


Schritt 7: Mache Anspruch auf Unterhalt geltend!

Hierbei gilt: Wer mehr verdient und wirtschaftlich besser dran ist, der
muss Unterhalt an den Anderen zahlen. Findet Ihr hier zusammen zu keiner
Lösung: Klärt das über Eure Anwälte oder über ein Familiengericht!

Legt alle Einkommensverhältnisse transparent offen. Nur so kann es zu einer
richtigen Entscheidung kommen.

Laut Gesetz hast Du Anspruch auf Unterhalt nach der Scheidung. Aber auch
schon während des Trennungsjahres. Zögere daher nicht, Deinen Anspruch
geltend zu machen!


Schritt 8: Hole Dir Hilfe !

Online kannst Du diesbezüglich wertvolle Adressen und Infos herausfinden.
Und einen ersten Überblick erhalten.

Es kann zudem sehr entlastend sein, sich einen Experten an die Seite zu
holen. Der einen unterstützt und auf die persönliche Situation eingeht.
Beratungsstellen wie etwa die Caritas oder Pro Familia bieten in der
Hinsicht gratis Beratungsstunden an. Und helfen Dir gerne weiter, an wen
und wohin Du Dich wenden sollst.


Schritt 9: Sei gut zu Dir selbst!

Natürlich ist es wichtig, die Formalitäten zu erledigen. Doch mindestens
genauso wichtig ist es, sich selbst nicht aus den Augen zu verlieren. Und
gerade jetzt, in dieser schwierigen Situation, sich bewusst um sich selbst
zu kümmern. Und um die persönlichen Bedürfnisse.

Spreche daher mit jemandem. Das kann sehr entlasten. Tue Dir bewusst etwas
Gutes. Das alles gibt Dir wertvolle Kraft und Energie.

Gehen wir nun auf die Situation ein, wenn Kinder mit im Spiel sind:


Trennung vom Ehemann mit Kindern oder Kleinkind

Nun dreht sich nicht mehr alles „nur“ um Euch zwei. Sondern auch um Eure
Kinder. Wie jetzt verhalten? Hier eine weitere Step by Step Anleitung:


Schritt 1: Klärt die Situation!

Und verdrängt sie nicht (länger). Das nützt keinem etwas. Denn Eure Kinder
werden aufgrund ihrer Sensibilität sehr wohl mitbekommen, dass zwischen
Euch etwas nicht stimmt. Sie werden ebenfalls unter dieser Spannung leiden!

Und das wiederum kann ihr Verhalten negativ verändern. Sie machen sich
eventuell Vorwürfe, geben sich selbst die Schuld an der Situation.

Umso wichtiger ist es daher, den Kindern diese Angst zu nehmen. Und ihnen
deutlich zu machen: „Ihr/ Du seid/ bist nicht schuld.“


Schritt 2: Seid weiterhin für die Kinder da

Weil Eure Kinder Mama UND Papa brauchen. Zeigt ihnen gerade jetzt Eure
Liebe. Unterstützt sie. Seid für sie da. Das ist jetzt ganz wichtig!

Klärt mit dem Anderen: Wer übernimmt wann die Kinder? Bei wem sollen sie
wohnen? (Je älter die Kinder, umso mehr Mitspracherecht sollten sie
bekommen.) Holt Euch (neutrale) Unterstützung, wenn Ihr in dieser Hinsicht
nicht weiterkommt.

Setzt das Wohl Eurer Kinder stets an erster Stelle. Das ist sehr, sehr
wichtig!


Schritt 3: Wer zahlt den Unterhalt?

Dafür seid IHR BEIDE verantwortlich. Der eine übernimmt beispielsweise die
hauptsächliche Betreuung, den sogenannten Naturalunterhalt. Der Andere
zahlt hingegen vor allem Geld. Wem was zusteht, ist in der Düsseldorfer
Tabelle geregelt.

Prinzipiell gilt: Beide Parteien haben Sorgerecht. Und dies kann nur durch
einen Gerichtsbeschluss geändert werden – zum Beispiel bei besonderen
Umständen.


Schritt 4: Seid möglichst höflich miteinander

… und zieht den Nachwuchs auf keinen Fall in Streitereien zwischen Euch mit
hinein! So entstehen nur Loyalitätskonflikte. Und das macht es für alle nur
noch schlimmer.

Redet bitte auch nicht schlecht vor den Kindern über den Anderen. Bemüht
Euch vielmehr, sachlich und möglichst höflich zueinander zu sein.


Schritt 5: Beobachtet Eure Kinder

Und deren Verhalten. Was für einen Eindruck machen sie? Hat sich einiges
zum Negativen verändert?

Oftmals ist es beispielsweise so, dass die schulischen Leistungen
schlechter werden. Dass es zu Konzentrationsstörungen kommt. Und/ oder zu
aggressivem Verhalten. Zu sozialem Rückzug. Etc.

Wenn Du so etwas beobachtest: Bitte warte nicht zu lange. Suche das
Gespräch. Versuche, jetzt noch mehr für das Kind da zu sein. Auch ein
Kinderpsychologe kann jetzt helfen.


Trennung vom Ehemann – was steht mir zu?

Ich habe ja bereits angesprochen, dass Dir nach der Trennung so einiges in
Sachen Geld zusteht. Doch was eigentlich? Welche Rechte hast Du noch? Ich
habe hier einen konkreten Überblick für Dich erstellt! Der Dir alles
Wichtige zeigt:


1: Trennungsunterhalt

Diesen Anspruch hast Du unmittelbar ab dem Zeitpunkt Eurer Trennung. Dieser
Anspruch hat gewissermaßen den Familienunterhalt ersetzt.

Das Prinzip ist jedoch das Gleiche: Derjenige, der mehr verdient und der
wirtschaftlich besser gestellt ist, muss den Anderen finanziell
unterstützen. Auch nach der Trennung.


2: Kindesunterhalt

Ihr beide habt gemeinsame Kinder? Dann steht Dir zusätzlich zum
Trennungsunterhalt noch Geld für die Betreuung der Kinder zu.

Wie viel das letzten Endes ist, hängt natürlich von der jeweiligen
Situation ab. Beziehungsweise von den wirtschaftlichen Verhältnissen. Einen
ersten Überblick diesbezüglich liefert Dir die Düsseldorfer Tabelle.

Aber: natürlich kann man nicht beliebig viel vom Anderen fordern. Denn
derjenige, der Unterhalt zahlen muss, kann eine gewisse Summe im Monat für
sich behalten. Das ist der sogenannte Selbstbehalt.


3: Was ist mit gewissen Haushaltsgegenständen?

Häufig ist es folgendermaßen: Jeder hat bestimmte Gegenstände mit in die
Ehe hinein gebracht. Diese können nun natürlich wieder mitgenommen bzw.
behalten werden.

Aber: Wenn der Andere diese Gegenstände dringender benötigt, bekommt er sie
auch. Natürlich nur nach einem entsprechenden Nachweis. (wie etwa die
Waschmaschine, ein klassisches Beispiel.)

Und was ist mit jenen Dingen, die Euch beiden gehören? Diese sollten
gerecht aufgeteilt werden. (siehe oben)


4: die Hälfte vom Kinderfreibetrag

Hierbei hilft ein Blick auf die Steuerklasse. Denn es gilt: Wer sich
trennt, wird oftmals neu eingestuft. Beide werden jetzt getrennt
voneinander aufgeführt. Derjenige etwa, der die Kinder hauptsächlich
betreut, wird von Lohnsteuerklasse V in Nummer I oder II wechseln.
Derjenige hingegen, der zahlt, wird ebenfalls neu eingestuft: Von Nummer
III in I. Das ist in sehr vielen Fällen so!

Die Kinderfreibeträge werden zudem 50 zu 50 geteilt.


5: das Kindergeld

… bekommt derjenige, der die Kinder nach dem Trennen hauptsächlich betreut.


6: Erbansprüche

Das betrifft jene, die sich aus dem (gemeinsam abgeschlossenen) Erbvertrag
ergeben. Achtung: Dieser wird nach der Trennung nicht automatisch ungültig!

Ich empfehle Dir in diesem Fall, (ebenfalls) fachliche Beratung zu holen.
So bist Du über die jeweiligen Möglichkeiten perfekt informiert. Und kannst
die Ansprüche geltend machen.


7: finanzielle Hilfen durch den Staat

Was aber ist, wenn der Andere kein eigenes Einkommen hat? Und keinen
Unterhalt zahlen kann? In diesem Fall springt der Staat in die Bresche. Und
zahlt folgende Leistungen:

  • Wohngeld
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II (auch als Hartz IV bekannt)
  • Unterhaltsvorschuss, für kleine Kinder bis 6 Jahre
  • Arbeitslosengeld I
  • Erziehungsgeld
  • Mutterschaftsgeld

Oftmals ersetzt der Staat gewissermaßen den Ehepartner. Und zahlt einen
VORSCHUSS auf den Unterhalt. Doch muss der Ex früher oder später diese
Summe begleichen. Ansonsten geht es vor Gericht.

Bestimmte Leistungen wie etwa das Eltern- oder das Mutterschaftsgeld
wiederum sind erstattungsfrei. Deshalb wäre es wichtig, das zuständige
Sozialamt aufzusuchen. Und sich dort gründlich beraten zu lassen.


Trennung vom Ehemann – kein eigenes Einkommen

Nur wegen dem Geld zusammen bleiben? Das ist leider für viele kein
unwichtiges Argument. Weil nun mal er es ist, der alles oder das meiste
bezahlt.

Aber: Auf Dauer kann das keine wirkliche Lösung darstellen. Zwar ist es
bequem. Aber Du wirst langfristig nur unglücklich werden! (Zumal die
Beziehung ja davon nicht besser wird.)

Und: Du hast von diversen Stellen Unterstützungen. Es gibt immer Lösungen.
Du kannst Dich an Freunde und Verwandte helfen. Oder gleich den Staat um
Unterstützung ersuchen. Das Geld ist somit prinzipiell vorhanden. Und muss
nun nur noch von Dir angefordert werden…


Trennung vom Ehemann Hartz 4

Fakt ist: Ohne Geld geht es nun mal nicht. Doch kann es sein, dass nur
wenig bis kaum etwas davon vorhanden ist.

Ich kann mich an dieser Stelle nur wiederholen: Der Staat hat in diesem
Fall ein gutes soziales Auffangnetz geschaffen. Wie etwa Sozialleistungen
und Arbeitslosengeld. Nehme diese an. Und scheue davor nicht zurück – aus
Scham oder aus falschem Stolz heraus. Das bringt Dir rein gar nichts!

Kümmere Dich um alle Unterlagen, die nun wichtig werden. Und lasse Dir
helfen, wo es nur geht. Um Dich zu entlasten. Gerade in dieser wahrlich
nicht einfachen Situation. Beratungs- und Anlaufstellen gibt es genug!


Trennung vom – Ehemann er will nicht

Vielleicht will Dein Ehemann sich einfach nicht von Dir trennen. In diesem
Fall: Hole Dir (auch) jetzt Hilfe! Und lasse Dich gründlich beraten.

Lasse Dich nicht von ihm (be)drängen. Selbst, wenn er Besserung gelobt: Wie
realistisch ist das? Wie oft kamen solche Versprechungen schon?

Und: Manchmal hilft es, einfach nur abzuwarten. Denn es gilt: Nach drei
Jahren der Trennung kann die Scheidung auch dann erfolgen, wenn nur einer
der beiden zustimmt.


Fazit

Du hast nun gesehen: Bei einer Trennung ist so einiges zu beachten! Vor
allem in Sachen Finanzen und Unterhalt natürlich. Viele Formalitäten und
praktische Dinge stehen nun an. Wer etwa die Wohnung übernimmt. Wer die
Kinder hauptsächlich betreut. Und so weiter.

Umso wichtiger ist es jetzt, sich so gut es geht zu entlasten! Weil es auch
emotional einfach eine sehr schwierige Situation gerade ist. Nimm Hilfe an.
Es wird Dir gut tun!!

Bitte kümmere Dich auch um Dich selbst. Nur so kannst Du Dich um alles
kümmern, was nun zu tun ist. Und gestärkt aus dieser Erfahrung hervor
gehen.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner